- Internationaler Zahlungsverkehr
- Flexibler Zugriff per OnlineBanking
- Zahlreiche Leistungen
Ihr Firmenkonto
Zahlungsverkehr professionell und sicher abwickeln
Ein Geschäftskonto bietet speziell Gründern, Unternehmern oder Freiberuflern alles, was sie für den professionellen Zahlungsverkehr brauchen – sicher, überall, jederzeit.
Das Firmenkonto im Überblick
Diese Vorteile bietet Ihnen das Geschäftskonto
- Für Gründer, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer
- Sicherer Zahlungsverkehr im Inland, im SEPA-Raum und international
- Einfache Abwicklung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- Bankgeschäfte mittels OnlineBanking, VR Banking App oder passender Banking-Software
- Finanzieller Spielraum mit einem Betriebsmittelkredit beziehungsweise Kontokorrentkredit, den Sie beantragen können
- Einfache Abwicklung von beleghaften und beleglosen Buchungen
Konditionen
1. Auf Wunsch des Kunden
2. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt, die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos.
3. EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen).
4. Wird nur berechnet, wenn die Einzahlung auf ein Zahlungskonto erfolgt, das zum Zeitpunkt der Einzahlung Guthaben aufweist.
5. EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen).
6. EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen).
7. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt, die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos.
8. Zwangsauszüge werden generell mit der Post versandt.
9. Preise für Auslandsschecks können dem Kapitel 5 des Preis- und Leistungsverzeichnisses entnommen werden.
10. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt, die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos.
11. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
12. Für Inhaber des VR-MeinKonto (Alter: bis 18 Jahre) ist diese Dienstleistung kostenfrei.
13. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
14. Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus.
Geschäftskonto eröffnen
Sie haben noch kein Firmenkonto? Dann besuchen Sie unsere Geschäftsstelle, um ein Geschäftskonto zu eröffnen.
Zur Kontoeröffnung benötigen Sie folgende Dokumente:
- ein Ausweisdokument zur Legitimation,
- eine Gewerbeanmeldung oder einen aktuellen Handelsregisterauszug,
- einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste,
- Ihre Wirtschafts-ID/Steueridentifikationsnummer sowie
- einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister – bei juristischen Personen.
FAQ Firmenkonto
Verschaffen Sie sich mehr finanziellen Spielraum und lassen Sie sich mit einem Betriebsmittelkredit die Möglichkeit einer Kontoüberziehung einräumen. Ein Betriebsmittelkredit ermöglicht Ihnen im Bedarfsfall beispielsweise die Vorfinanzierung von Waren oder Leistungen oder auch die Nutzung von Skontovorteilen. Sie beantragen diesen Betriebsmittelkredit bei Ihrer Raiffeisenbank Aidlingen eG entweder direkt bei der Eröffnung Ihres Firmenkontos oder zu einem späteren Zeitpunkt. Die Bewilligung des Kredits hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von Ihrer Bonität. Ihre Raiffeisenbank Aidlingen eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und überprüft einige Unternehmensunterlagen.
Ein reibungsloser Zahlungsverkehr – auch über Landesgrenzen hinaus – ist Voraussetzung für gute Geschäftsbeziehungen. Für alle Zahlungen
- in EU- und EWR-Staaten und
- bei Euro-Zahlungen in die Schweiz
können Sie seit Anfang 2008 die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften nutzen, die in der EU nunmehr Standard sind.
Für alle Zahlungen im internationalen Zahlungsverkehr,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken (CHF) in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden oder
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen
unterstützen wir Sie.
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Bei abweichenden Angaben müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.
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